Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter
Das Bundesgericht hatte sich innert kürzester Zeit erneut mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Fouls im Mannschaftsport («Tackling») einer (fahrlässigen) einfachen und/oder schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.
Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, inwiefern das Drücken des "Gefällt mir"-Buttons oder auch das Drücken des "Teilen"-Buttons auf Facebook strafbar sein können.
Neue Formulierung von Art. 261bis StGB vom Volk angenommen
Das Stimmvolk nimmt anlässlich der Referendumsabstimmung vom 9. Februar 2020 die Änderung von Art. 261bis StGB an. Neu steht auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe.
Begehung von Art. 148a StGB durch passives Verhalten?
Es ist in der Lehre umstritten, ob der Tatbestand von Art. 148a StGB auch durch blosse Unterlassung ("Verschweigen") begangen werden kann. Das Bundesgericht klärt diese Frage nun.
A. überwies einen Geldbetrag an B., indem er neun Einzahlungsscheine ausfüllte und in der Mitteilungsspalte jedes Einzahlungsscheins jeweils einen Grossbuchstaben anbrachte. Daraus liess sich das Wort "ARSCHLOCH" bilden. A. wurde wegen Beschimpfung verurteilt. A. ist der Ansicht, er habe, das Wort "SCHOLARCH" mitteilen wollen.
Verweigerung Vortest und Bluttest - unechte Konkurrenz?
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Tatbestand der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a SVG bereits aufgrund der Verweigerung eines oder mehrerer Vortests erfüllt sein kann.
Die Luzerner Gerichte hatten einen Fall von sog. "Spanking" (Schläge auf das nackte Gesäss) zu beurteilen und verurteilten A. wegen verbotener Pornografie. A. bringt vor, es fehle ein sexueller Bezug.
LTTE-Urteil: Beschwerde der BA weitgehend abgewiesen
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Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch von 12 Personen vom Vorwurf der Unterstützung und/oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten für die tamilische Organisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE). Es weist die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts in den Hauptpunkten ab.