Schmähsong über Natalie Rickli: Keine sexuelle Belästigung
Das Obergericht des Kantons Bern muss ergänzend prüfen, ob sich fünf Musiker mit einem Schmähsong über die Politikerin Natalie Rickli neben der Beschimpfung anstatt der üblen Nachrede der Verleumdung schuldig gemacht haben. Nicht zu beanstanden ist der Freispruch der Musiker vom Vorwurf der sexuellen Belästigung.
Die Vorinstanz wollte die stationäre Massnahme verlängern und erachtete eine Verwahrung als nicht verhältnismässig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut.
Das Bundesgericht hatte sich mit einem weiteren Fluglotsenfall zu beschäftigen. Im vorliegenden Fall ist keine konkrete Gefährdung der Passagiere eingetreten, jedoch eine abstrakte eingetreten. Fraglich ist, ob dies für eine Verurteilung ausreicht.
Widerruf des bedingten Strafvollzugs - Fristenlauf
Die Staatsanwaltschaft rügt, indem die Vorinstanz von einem Widerruf der bedingten Strafe absehe, weil sie annehme, die drei Jahre gemäss Art. 46 Abs. 5 StGB seien bereits abgelaufen, verletze sie Bundesrecht. Es liege eine unbeabsichtigte Lücke des Gesetzgebers vor.
Der Beschwerdeführer wendet sich (unter anderem) gegen die Strafzumessung und macht geltend, die Vorinstanz hätte berücksichtigen müssen, dass das Verfahren zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils kurz vor der Verjährung gestanden sei.
Beschwerde von Erwin Sperisen in Hauptpunkten abgewiesen
Erwin Sperisen wurde vom Genfer Kantonsgerichts 2015 wegen Mordes in zehn Fällen schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil hob das Bundesgericht 2017 auf. Im April 2018 sprach das Genfer Kantonsgericht Sperisen in Bezug auf sieben Todesfälle im Zusammenhang mit der Operation "Pavo Real" der Gehilfenschaft zu Mord schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Tragweite des Territorialitätsprinzips bei technischen Überwachungsmassnahmen
Das Bundesgericht umschreibt die Voraussetzungen, unter denen im Ausland vorgenommene Aufzeichnungen im Rahmen geheimer, in der Schweiz bewilligter, technischer Überwachungsmassnahmen in einem Strafverfahren verwendet werden
können.
Verfahrenseinheit und Verfahrenstrennung in Wirtschaftsstrafverfahren
Die Praxis von Wirtschaftsstrafverfahren zeigt regelmässig Konstellationen, welche sich nicht über die allgemeinen Verfahrensgrundsätze zur Verfahrenseinheit und -Trennung lösen lassen. Welche Gründe und betroffenen Rechte sind hierbei ausschlaggebend? Wie können die gesetzlichen Vorgaben auch zu einer Vereinfachung genutzt werden?