Keine Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde zur Durchführung von polizeilichen Ermittlungsverfahren ohne rechtmäßige Einsetzung
Das Bundesgericht hält fest, dass eine Verwaltungsbehörde ein polizeiliches Ermittlungsverfahren dann durchführen kann, wenn dies durch Bund oder Kantone in ihrer Gesetzgebung vorgesehen ist. Ob das kantonale Recht dies im konkreten Fall vorsieht, kann das Bundesgericht nur soweit beurteilen, als dass es das kantonale Recht auf Willkür oder Verletzung anderer bundesverfassungsmässiger Rechte überprüft.
Verwertbarkeit von Folgebeweisen bei Verstoss gegen die Selbstbelastungsfreiheit
Die Polizei kontaktierte eine Fahrzeughalterin telefonisch und verlangte von ihr, den Lenker, der mit ihrem Fahrzeug gefahren sein könnte aufzufordern, sich bei der Polizei zu melden. Der Lenker meldete sich daraufhin bei der Polizei und wurde daraufhin einvernommen. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob dies einer Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit gleichkommt und danach auch Folgebeweise der Unverwertbarkeit unterliegen.
Verzögerung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit
Ein Beschwerdeführer wollte vor der Durchführung einer Blut- und Urinprobe zur Feststellung der Fahrunfähigkeit seinen Rechtsanwalt konsultieren. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob dies bereits den Tatbestand der Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG erfüllt.
Rückzugsfiktion bei im Ausland wohnhaften Personen
Ein in Deutschland wohnhafter Autolenker erhielt wegen mehrfacher Verkehrsregelverletzung eine Vorladung des Kantonsgerichts, die mit einer Säumnisandrohung verbunden war. Der Vorgeladene erschien weder persönlich noch anwaltlich vertreten zur Hauptverhandlung, nachdem er gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hatte, weshalb das Kantonsgericht das Verfahren infolge Rückzugs der Einsprache als erledigt abschrieb. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob die Zustellung einer Vorladung ins Ausland per Post sowie eine Rückzugsfiktion mit Auslandsbezug zulässig sei.
Rechtsverzögerung betreffend die Beurteilung einer Besuchsbewilligung in der Untersuchungshaft
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob durch eine 4-monatige Nichtbeurteilung einer Besuchsbewilligung für das Kind das Recht einer beschuldigten Person auf Beurteilung innert angemessener Frist verletzt werden kann.
Rechtsfolgen des Hin und Her der Berufungsinstanz in Bezug auf die Modalitäten des Verfahrens
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat in einem Wiederherstellungsentscheid unter Vorbehalt der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen. Kurze Zeit später entschied das Gericht ohne Rücksprache im schriftlichen Verfahren in der Hauptsache. Das Bundesgericht hatte zu befinden, ob darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, des Grundsatzes von Treu und Glauben sowie des Gebots der Verfahrensfairness liegt.
Angemessenheit des Beizugs der Verteidigung zur Begründung einer Einsprache
Das Bundesgericht hält fest, dass die Mandatierung eines Anwalts aufgrund eines Strafbefehls, mit welchem die Gehilfenschaft zur Fälschung von Ausweisen vorgeworfen wird, nicht unverhältnismässig sei.
Qualifizierte Wiederholungsgefahr nach intertemporalrechtlichem Verständnis
Aufgrund vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte befand sich der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft. Nach der Anklageerhebung verfügte das Zwangsmassnahmengericht die Weiterführung der Haft in Form von Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob im vorliegenden Fall intertemporalrechtlich der besondere Haftgrund der qualifizierten Wiederholungsgefahr gegeben ist und ob weiterhin an der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung festgehalten werden kann.
Wiederholte Befragung vor dem Berufungsgericht unter dem Blickwinkel des Schutzbedürfnisses der Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrität
Gegen den Beschwerdegegner wird eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie Freiheitsberaubung und weiterer Delikte zum Nachteil der Beschwerdeführerin A geführt. Diese wird zur wiederholten Befragung für die Berufungsverhandlung vorgeladen. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob die Vorladung mit dem Schutzbedürfnis der Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrität vereinbar ist.
Parteientschädigung nach Gewährung des rechtlichen Gehörs und Bezifferung durch die beschuldigte Person
Das Bundesgericht hält fest, dass eine beschuldigte Person bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens Anspruch auf Parteientschädigung hat, soweit sie ihre Ansprüche beziffert und belegt.