Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe
Das Bundesgericht verneinte – im Gegensatz zu den Vorinstanzen – das Vorliegen von Fluchtgefahr. Weitere Haftgründe prüften die Vorinstanzen trotz Geltendmachung durch die Staatsanwaltschaft nicht, weshalb das Bundesgericht über die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Prüfung sämtlicher vorgebrachter Haftgründe zu entscheiden hatte.
Mit dem am 1. Juli 2023 Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Strafrahmen sowie dem Bundesgesetz über die Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht werden im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht bestimmte Strafdrohungen geändert.
Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, unter welchen Umständen die Parteivorträge anlässlich der Berufungsverhandlung von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge abweichen dürfen und welche Rolle der beschuldigten Person dabei in jedem Fall zukommt.
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob ein Gericht mit Einverständnis der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren anordnen, danach ins mündliche Verfahren wechseln, um letztlich ohne weitere Mitteilung doch wieder auf schriftlichem Wege entscheiden darf.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine Staatsanwältin ein Strafverfahren führen kann, in dem mutmasslich gegen sie selbst begangene Delikte untersucht werden.
Der «leichte Fall» des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe
Das Bundesgericht definiert die Kriterien, ab wann beim unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe von einem leichten Fall ausgegangen werden muss oder kann.