Bisher war in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die im Schrifttum kontroverse Frage nicht entschieden, ob der Verteidigung ein Teilnahmerecht bei psychiatrischen Explorationsgesprächen zu-gestanden wird. Das Bundesgerichtsurteil 1B_522/2017 spricht sich im Grundsatz gegen ein Teilnahmerecht aus, hält aber klar fest, dass dies im Ausnahmefall zulässig sei.