Das Bundesgericht erachtet die Rüge betreffend fehlerhafter Zusammensetzung des Spruchkörpers als unbegründet. Begründet ist jedoch die Rüge betreffend Verletzung des Anklageprinzips. Die Verurteilung wegen Raufhandels verstösst daher gegen Bundesrecht.
Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind an freiheitsentziehende Massnahmen anzurechnen. Bei ambulanten Massnahmen muss ex post eine Gesamtbetrachtung des mit der ambulanten Massnahme einhergehenden Freiheitsentzuges erfolgen. Erst dann kann entschieden werden, ob eine genugtuungsbegründende Überhaft besteht oder nicht.
Delegation und Transparenz bei der Erstellung eines Gutachtens
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine Delegation bei der Erstellung eines Gutachtens zulässig ist und falls ja, wie diese ablaufen muss und wie die entsprechende Transparenz im Gutachten aussehen sollte.
Die Vorinstanz hatte auf offenbar auf eine Anklageschrift abgestellt, welche sich nicht in den Akten befindet. Ausserdem erweckte die Staatsanwältin den Anschein der Befangenheit.
Das Basler Appellationsgericht muss sich zum dritten Mal mit dem gleichen Fall befassen, nachdem das Bundesgericht zum zweiten Mal eine Beschwerde des Beschuldigten gutgeheissen hat.
Teileinstellung und Verurteilung wegen demselben Lebenssachverhalt
Das Bundesgericht prüfte die Frage wie es sich verhält, wenn eine Teileinstellung und eine Verurteilung betreffend denselben Lebenssachverhalt vorliegt.
Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei nicht genehmigter Überwachung
Das Bundesgericht hatte im vorliegenden Fall zu prüfen, wie es sich mit Zufallsfunden und deren Verwertbarkeit bei nicht genehmigter Überwachung verhält.
Einschränkung der Teilnahmerechte und Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit
Das Bundesgericht äussert sich zur praktisch relevanten Frage der Einschränkung der Teilnahmerechte. Ebenfalls hatte das Bundesgericht zur heiklen Abgrenzungsfrage "bewusste Fahrlässigkeit" oder "Eventualvorsatz" Stellung zu nehmen.