Externe Expertenberichte in Strafverfahren werden zunehmend komplexer. Das Problem beginnt bei relativ simplen DNA-Berichten und geht über technische und medizinische bis zu psychiatrischen Berichten und Gutachten. Wie sind diese externen, ausgelagerten Berichte zu "übersetzen" ?
Es stellte sich die Frage, ob mit der Akzeptanz einzelner Ersatzmassnahmen, die anstelle von Untersuchungshaft vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet wurden, einer generellen Anfechtung des Entscheides entgegen stehen.
Das Bundesgericht äussert sich erneut zum Recht auf Teilnahme der Verteidigung an Explorationsgesprächen von beschuldigten Personen durch forensisch-psychiatrische Sachverständige.