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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

Bei der Beurteilung der Entsiegelung und entgegenstehender Geheimnisgründe

Kommentierung
Strafprozessrecht

Involvierter macht es sich das Bundesgericht doch gar leicht

Das Bundesgericht verwehrte einem Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahrens die Teilnahme am Entsiegelungsverfahren eines internen Untersuchungsberichtes, den eine Anwaltskanzlei für seine Arbeitgeberin erstellt und an dem er selbst im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung mitgewirkt hatte. Er habe im Entsiegelungsverfahren nicht dargetan, dass er sich trotz fehlender Inhaberschaft des gesiegelten Untersuchungsberichtes ausnahmsweise auf eigene gesetzlich geschützte Geheimnisgründe berufen könne. Damit hat es sich das Bundesgericht jedoch etwas leicht gemacht.
Andrea Taormina
iusNet StrafR-StrafPR 30.10.2019

Neuer Strafbefehl oder berichtigter Strafbefehl?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 438 | 6B_1321/2018

Bei einem neuen Strafbefehl in der gleichen Sache ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen "neuen" Strafbefehl handelt. Ein "neuer" Strafbefehl ist nur bei veränderter Beweis- und/oder Rechtslage zulässig. Sonst ist lediglich von einer "Berichtigung" auszugehen. Gegen einen "berichtigten" Strafbefehl muss nicht nochmals Einsprache erhoben werden, sondern die Sache muss von der Staatsanwaltschaft an das Gericht überwiesen werden.
iusNet StrafR-StrafPR 21.10.2019

Dashcam-Aufzeichnungen sind nicht verwertbar

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Strassenverkehrsrecht

6B_1188/2018, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht hebt die Verurteilung einer Fahrzeuglenkerin auf, die auf Basis der Dashcam-Aufzeichnungen eines anderen Verkehrsteilnehmers der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen worden war. Als Beweismittel fällt die Verwertung der in Missachtung des Datenschutzgesetzes erlangten Aufnahmen bereits deshalb ausser Betracht, weil es sich bei den fraglichen Verkehrsdelikten nicht um schwere Straftaten handelt.
iusNet StrafR-StrafPR 21.10.2019

Sistierung statt Einstellung des Verfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ist ein Strafverfahren hängig und der Beschuldigte erhebt Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung, so darf dieses Verfahren nicht eingestellt werden, ohne dass der Ausgang des ursprünglichen Verfahrens abgewartet wird. Das Verfahren soll vielmehr in der Zwischenzeit sistiert werden.
iusNet StrafR-StrafPR 21.10.2019

Parteirechte der Hilfskonkursmasse

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 351 | 6B_1194/2018

Die Beurteilung adhäsionsweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen (Zivil-) Gericht rechtshängig oder rechtskräftig entschieden ist. Die Rechtshängigkeit hat zur Folge, dass der Streitgegenstand zwischen den gleichen Parteien nicht anderweitig rechtshängig gemacht werden kann. Mit dieser Sperrwirkung sollen widersprüchliche Urteile über denselben Streitgegenstand verhindert werden.
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019

Fehlende Legitimation der Republik Türkei als Privatklägerin

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 433 | 6B_856/2018, 6B_857/2018, 6B_858/2018

Zur Beschwerde legitimiert ist gemäss Strafprozessordnung (StPO) unter anderem die geschädigte Person als Privatklägerschaft. Als "geschädigt" gilt, wer durch die Straftat in seinen Rechten unmittelbar verletzt worden ist. Das setzt voraus, dass die betroffene Person Träger des durch die verletzte Strafnorm geschützten oder zumindest mitgeschützten Rechtsguts ist. Werden durch Delikte, die nur öffentliche Interessen verletzen, private Interessen bloss mittelbar beeinträchtigt, gilt die betroffene Person nicht als geschädigt im Sinne der StPO. Das Generalkonsulat ist wegen der Tatbestände Schreckung der Bevölkerung, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch, Beleidigung eines fremden Staates bloss mittelbar beeinträchtigt und daher nicht in seinen Rechten verletzt.
iusNet StrafR-StrafPR 20.09.2019

Änderung der Strafprozessordnung

Gesetzgebung
Strafprozessrecht
Die wichtigsten Punkte der geplanten Änderung: Das Teilnahmerecht einer beschuldigten Person soll an den Einvernahmen anderer Personen eingeschränkt werden, damit sie ihre Aussagen nicht an deren Aussagen anpassen kann. Die Verfahrensrechte der Opfer sollen verbessert werden, unter anderem im Bereich der unentgeltlichen Rechtspflege.
iusNet StrafR-StrafPR 02.09.2019

Arbeitsentgelt darf nicht beschlagnahmt werden

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut. Nach Art. 268 i.V.m. Art. 92 SchKG sei das Arbeitsentgelt unpfändbar. Das habe auch ihren Sinn. Wäre das Arbeitsentgelt pfändbar, würde das die Arbeitsmotivation der Gefangenen beeinträchtigen und damit auch die Sicherheit im Strafvollzug.
iusNet StrafR-StrafPR 21.08.2019

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