A. rügt eine Verletzung der Ausstandsvorschriften. Er macht geltend, beim Gemeindepräsidenten der Gemeinde U. handle es sich um seinen Schwiegersohn, mit dem er verkracht sei. A. macht ferner eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Er habe bei der Vorinstanz einen Antrag auf Sistierung gestellt, welcher nicht behandelt worden sei.