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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

Parteientschädigung im Strafbefehlsverfahren an die Privatklägerin

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Privatklägerschaft, welche einen Antrag auf Entschädigung gestellt hat, ist über den bevorstehenden Abschluss des Verfahrens zu orientieren. Nur dann weiss sie, dass das Strafverfahren vor dem Abschluss steht und sie ihren während der Strafuntersuchung entstandenen Gesamtaufwand für die anwaltliche Rechtsvertretung zu beziffern und zu belegen hat. Es genügt, wenn der Antrag auf Entschädigung "unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten" im Rahmen der Strafanzeige gestellt wird.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Wann ist ein Antrag auf Siegelung verspätet?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ohne den Nachweis einer ausreichenden Information des Betroffenen über seine Verfahrensrechte ist eine "konkludente" Einwilligung in die Durchsuchung nicht zu vermuten und liegt kein verspätetes Entsiegelungsgesuch vor. Da auch Geheimnisschutzberechtigte, die nicht Gewahrsamsinhaber sind, legitimiert sind, einen Antrag auf Siegelung zu stellen, muss die Strafverfolgungsbehörde dafür sorgen, dass auch sie dieses Verfahrensrecht rechtzeitig und wirksam ausüben können. Wohl hat die Strafverfolgungsbehörde vor einer Sicherstellung bloss den Inhaber von Aufzeichnungen zum Inhalt und zu allfälligen Siegelungsgründen anzuhören. Nach der Entgegennahme bzw. Sicherstellung und noch vor der Durchsuchung der Aufzeichnungen hat sie aber von Amtes wegen weiteren Berechtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 107 StPO) die Möglichkeit einzuräumen, ein Siegelungsbegehren zu stellen.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Muss der Schwiegersohn in den Ausstand treten?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Wer sich erst in der Berufung bzw. nachdem ein für ihn nachteilig ausfallender Entscheid ergangen war, auf die Verletzung der Ausstandsvorschriften beruft, verhält sich rechtsmissbräuchlich und hat daher seine diesbezüglichen Rechte verwirkt. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist der Anspruch auf rechtliches Gehör namentlich verletzt, wenn Parteivorbringen übersehen oder Anträge nicht behandelt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Replikrecht im Entsiegelungsverfahren verletzt

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst insbesondere das Recht, von jedem Aktenstück und jeder dem Gericht eingereichten Stellungnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu äussern zu können (sog. Replikrecht). Es steht in erster Linie der Partei und nicht dem Richter zu, darüber zu befinden, ob neu beigebrachte Unterlagen es rechtfertigen, dass dazu Stellung genommen wird. Die Wahrnehmung des Replikrechts setzt voraus, dass jede dem Gericht eingereichte Stellungnahme oder Vernehmlassung den Beteiligten zugestellt wird, so dass sie selbst entscheiden können, ob sie sich dazu äussern wollen oder nicht.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Illegale GPS-Überwachung durch die Polizei

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht erachtet das Anbringen des GPS-Senders durch die Polizei ohne Genehmigung des ZMG als rechtswidrig. Es spricht sich hingegen im konkreten Fall gegen ein Beweisverwertungsverbot aus, da die Beweise auch auf andere Art und Weise hätten erlangt werden können. Hingegen ist dem Beschuldigten aufgrund der rechtswidrigen Zwangsmassnahme eine Entschädigung gestützt auf Art. 431 StPO zuzusprechen. Die zuständige Strafbehörde entscheidet über den Anspruch von Amtes wegen im Endentscheid, wobei die Frage nach dem Ob einer Entschädigung aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Bestimmung nicht im Ermessen der Strafbehörde liegt.
iusNet StrafR-StrafPR 13.07.2020

Arbeitslosenkasse kann sich nicht am Strafverfahren beteiligen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nicht als geschädigt im Sinne von Art. 115 StPO gelten in der Regel die Verwaltungsträger des Gemeinwesens, wenn sich die Straftat gegen Rechtsgüter richtet, für welche sie zuständig sind. Dies trifft auf Arbeitslosenkassen bei Strafverfahren wegen unberechtigtem Bezug von Arbeitslosengeldern zu. Gemäss dem AVIG stellt die Ausgleichsstelle der Kasse das nötige Betriebskapital aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Die Kasse verwaltet es lediglich treuhänderisch. Eigentümer des Betriebskapitals bleibt der Ausgleichsfonds. Daraus folgt, dass die Arbeitslosenkassen keine eigenen finanziellen Interessen haben.
iusNet StrafR-StrafPR 17.06.2020

Funktionale Zuständigkeit der entscheidenden Behörde

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Durch die Rückweisung der Angelegenheit zur Neubeurteilung sowie zur Einladung an die Staatsanwaltschaft zu einer Anklageergänzung an das Bezirksgericht, hat das Obergericht die Verfahrensleitung an die erste Instanz zurückübertragen. Solange die erste Instanz kein Urteil gefällt hat bzw. gegen ein solches keine Berufung angemeldet worden ist, kommt dem Obergericht keine Verfahrensleitung zu.
iusNet STR-STPR 11.06.2020

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