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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

La notion de tiers touché par un acte de procédure et le droit de répliquer

Kommentierung
Strafprozessrecht
L’art. 105 al. 1 let. f CPP dispose que les tiers touchés par un acte de procédure peuvent participer à la procédure pénale. À ce titre, lorsqu’ils sont directement touchés dans leurs droits, la qualité de partie leur est reconnue dans la mesure nécessaire à la sauvegarde de leurs intérêts. La question qui se pose dans cet arrêt est de savoir si un tiers qui a requis un accès au dossier sur la base de l’art. 101 al. 3 CPP dispose de la qualité de partie au sens de l’art. 105 al. 2 CPP lorsque cette demande lui est refusée.
Pascal de Preux
Daniel Trajilovic
iusNet StrafR-StrafPR 30.09.2020

Zur Definition der "schweren Straftat" nach Art. 141 Abs. 2 StPO

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

6B_1468/2019, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht präzisiert die Rechtsprechung zur Verwertbarkeit von privaten Aufnahmen und der "schweren Straftat" nach Art. 141 Abs. 2 StPO. Entscheidend für die Verwertbarkeit privater Aufnahmen ist nicht das abstrakt angedrohte Strafmass, sondern die Schwere der konkreten Tat. Dabei könne auf Kriterien wie das geschützte Rechtsgut, das Ausmass dessen Gefährdung resp. Verletzung, die Vorgehensweise und kriminelle Energie des Täters oder das Tatmotiv abgestellt werden. Das Sachgericht müsse den konkreten Umständen Rechnung tragen können und anlässlich der Strafzumessung die Schwere der Tat bewerten. Der auf der abstrakten Höchststrafe basierende Ansatz überzeuge hingegen nicht.
iusNet StrafR-StrafPR 28.09.2020

Die unentgeltliche Verbeiständung des Privatklägers im Strafverfahren.

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Eine unentgeltliche Verbeiständung des Privatklägers im Strafverfahren wird nur angeordnet, wenn konkret dargelegt wird, inwiefern diese notwendig ist, um die Rechte des Privatklägers zu wahren. Grundsätzlich sollte eine durchschnittliche Person in der Lage sein, ihre Interessen als Geschädigte Person in einer Strafuntersuchung selbst wahrzunehmen.
iusNet StrafR-StrafPR 10.09.2020

Der amtliche Verteidiger und das Recht auf Teilnahme an der Exploration des Beschuldigten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht bestätigt seine "gefestigte Rechtsprechung" gemäss BGE 144 I 253, wonach sich die Teilnahme der Verteidigung an Explorationsgesprächen von forensisch-psychiatrischen Sachverständigen nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen aufdrängen könnte. Allerdings dürfen dem Beschuldigten selbstbelastende Äusserungen im Rahmen eines psychiatrischen Explorationsgespräch nicht wie Beweisaussagen zum inkriminierten Sachverhalt im Verhör (Art. 157 StPO) vorgehalten werden.
iusNet StrafR-StrafPR 10.09.2020

Genugtuung bei Freispruch

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

6B_491/2020, zur Publikation vorgesehen

Eine Anhaltung gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die Freiheit dar, der zu einer Entschädigung Anlass geben kann. Ein Vorhalt von wesentlicher Schwere rechtfertigt zusammen mit der verhängten Zwangsmassnahme in der Regel einen Entschädigungsanspruch. Eine erhebliche Darstellung in den Medien kann eine Persönlichkeitsverletzung darstellen. Der Umstand allein, dass der Beschwerdeführer in den Medien nicht namentlich erwähnt worden sei, schliesst eine Persönlichkeitsverletzung nicht aus. Auch eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes ist bei der Bemessung der Genugtuung zu berücksichtigen.
iusNet StrafR-StrafPR 15.08.2020

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