Das Obergericht des Kantons Thurgau hatte einen Mann unter anderem wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Dass der Betroffene trotz Entzug des Führerausweises einen Personenwagen gefahren
war, hatte sich aus Aufzeichungen der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung ergeben. Der Mann wehrt sich gegen die Verurteilung und argumentiert, diese Beweise seien nicht verwertbar.