Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft ab. Das Obergericht hatte zu Recht angenommen, dass dem Beschuldigten eine Strafe von über einem Jahr drohe und damit die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorlagen.
A. werden Nötigungen, Drohungen, Ehrverletzungen und Tätlichkeiten gegenüber seiner Ex-Partnerin und deren neuem Partner vorgeworfen. Er sitzt seit Mitte November 2018 wegen Ausführungsgefahr in Untersuchungshaft.
Muss ein Kanton, der eine Strafverfolgung gegen einen Beamten oder Behördenmitglied führt, das Ermächtigungsgesetz des Kantons, in dem der Beamte oder das Behördenmitglied tätig ist, berücksichtigen?
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Videoaufnahme der Polizei prozessual zu würdigen sind, bei welchen weder eine Anordnung der Polizei, noch ein Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vorliegt.
Dem Bundesgericht stellte sich die Frage, inwiefern die Strafbehörden von sich aus anderen nationalen Zivil- und Verwaltungsbehörden Informationen mitteilen dürfen.