Fraglich war im vorliegenden Fall, ob für die Berechnung der Fristen bei der stationären Massnahme auf den vorzeitigen Massnahmenvollzug oder auf das Sachurteil abgestellt wird.
Das Bundesgericht konkretisiert die Kriterien für die Beurteilung, ob ein "Härtefall" vorliegt, der zum Verzicht auf die strafrechtliche Landesverweisung führt.
Das Bundesgericht äussert sich in einem ersten Entscheid zur strafrechtlichen Landesverweisung im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Es bestätigt die vom Obergericht des Kantons Zürich gegen einen straffälligen EU- Bürger angeordnete Landesverweisung.
Das Bundesgericht äussert sich zur praktisch relevanten Frage der Einschränkung der Teilnahmerechte. Ebenfalls hatte das Bundesgericht zur heiklen Abgrenzungsfrage "bewusste Fahrlässigkeit" oder "Eventualvorsatz" Stellung zu nehmen.