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Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Wann droht Überhaft?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

BGE 145 IV 179 | 1B_116/2019

Im Sinne einer Klarstellung bestätigte das Bundesgericht, dass der Verhältnismässigkeitsgrundsatz von den Behörden verlangt, umso zurückhaltender zu sein, als sich die Haft der zu erwartenden Freiheitsstrafe nähert; dabei ist jedoch nicht das Verhältnis der erstandenen Haftdauer zur zu erwartenden Freiheitsstrafe als solches entscheidend, sondern ist vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Die Tatsache, dass drei Viertel der Strafe bereits verbüsst wurden, genügt für die Unverhältnismässigkeit alleine nicht.
iusNet StrafR-StrafPR 30.04.2019

Aktuelles Rechtsschutzinteresse bei gerügten Haftbedingungen?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Macht eine Person, die sich in Untersuchungshaft befindet, glaubhaft unzulässige, insbesondere EMRK- und verfassungswidrige, Haftbedingungen geltend, ist dies nach der mit Blick auf Art. 3 und Art. 13 EMRK entwickelten bundesgerichtlichen Rechtsprechung umgehend und unvoreingenommen abzuklären. Die betroffene Person hat zudem Anspruch darauf, dass gegebenenfalls die Unzulässigkeit der gerügten Haftbedingungen bzw. die Verletzung ihrer Rechte festgestellt wird. Dieser Feststellungsanspruch besteht auch nach der Entlassung aus der Haft.
iusNet StrafR-StrafPR 30.04.2019

Welches Recht ist anwendbar?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

BGE 145 IV 137 | 6B_23/2018

Das Bundesgericht klärte zwei offene Fragen: Tritt zwischen der Ausfällung des vorinstanzlichen Urteils und der Einreichung der Beschwerde ans Bundesgericht ein neues Gesetz in Kraft, so bleibt das alte Recht massgeblich. Die 5-Jahresfrist gemäss Art. 42 Abs. 2 StGB wird vom (allfälligen) zweitinstanzlichen Urteil berechnet.
iusNet StrafR-StrafPR 09.04.2019

Darf ein Einzelrichter die Verwahrung anordnen?

Rechtsprechung
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BGE 145 IV 167 | 6B_1098/2018

Das Bundesgericht hielt fest, dass ein Entscheid über die Anordnung einer (nachträglichen) Verwahrung nicht von einem Einzelgericht gefällt werden darf. Als zentralen Gedanke nannte das Bundesgericht, dass die Anordnung einer Verwahrung ultima ratio sei und entsprechend einen einschneidenden Eingriff in die Rechte und die Freiheit der betroffenen Person darstelle.
iusNet StrafR-StrafPR 02.04.2019

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