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Allgemeines Strafrecht

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Zwischen Wahrheit und Lüge - Intensivseminar

Veranstaltungen

Montag 24. Juni 2019 9:30 - Dienstag 25. Juni 2019 17:00
Was kann Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten helfen, herauszufinden, ob eine Person lügt oder ob sie die Wahrheit sagt? Die Unterscheidung zwischen Wahrheit und Lüge ist im Straf-, Zivil- und Asylrecht zentral. Im Rahmen des Buches wird gezeigt, wie aussagepsychologische Erkenntnisse Juristen und Psychologen helfen können, zwischen Wahrheit und Lüge zu unterscheiden.

Fristenberechnung bei Behandlungen von psychischen Störungen (Art. 59 Abs. 4 StGB)

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht beschäftigte sich im Urteil 6B_691/2018 vom 19. Dezember 2018 mit der Fristenberechnung bei Behandlungen von psychischen Störungen (Art. 59 StGB). Es kommt darin insbesondere zum Schluss, dass für die Frist der Massnahmendauer gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB auf den rechtskräftigen und vollstreckbaren Anordnungsentscheid abzustellen sei. Der Antritt eines vorzeitigen Massnahmenvollzug (Art. 236 StPO) soll für die Berechnung der Dauer nicht relevant sein. Dieses Ergebnis irritiert nicht nur angesichts des Urteils 6B_1203/2017 vom 1. November 2017 (betreffend Suchtbehandlung).
Jann Schaub
iusNet StrafR-StrafPR 25.02.2019

Neue Regeln bei der Gesamtstrafenbildung bei Nichtbewährung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
In Abänderung der bisherigen Rechtsprechung klärt das Bundesgericht, wie die Gesamtstrafe bei Nichtbewährung mit der neuen und der zu widerrufenden Strafe gebildet werden soll. Bei der Gesamtstrafenbildung nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB soll auf die zu Art. 62a Abs. 2 und Art. 89 Abs. 6 StGB entwickelte Methodik zurückgegriffen werden.
iusNet StrafR-StrafPR 08.02.2019

Nicht strafbarer Boulevard-Journalismus

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Die Verknüpfung von Geschäftspraktiken im Personalwesen mit der Religionszugehörigkeit ist aus Sicht des Bundesgerichts durchaus problematisch. Dennoch stelle Art. 261bis StGB aber solche Wirkungen von Medienberichterstattung nicht an sich unter Strafe. Die Verfahrenseinstellung gegen die Journalisten erfolgte daher zu Recht.
iusNet StrafR-StrafPR 30.01.2019

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