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Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Fristenberechnung bei der stationären Massnahme

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

BGE 145 IV 65 | 6B_691/2018

Für die (Fünfjahres-) Frist gemäss Erstanordnung ist auf das Datum des in Rechtskraft erwachsenen Anordnungsentscheids abzustellen und für die (Fünfjahres-) Frist gemäss Verlängerungsentscheid auf den Zeitpunkt des Ablaufs der (Fünfjahres-) Frist gemäss Erstanordnung.
iusNet STR-STPR 18.01.2019

Kriterien für die Härtefall-Beurteilung bei der Landesverweisung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht konkretisiert die Kriterien für die Beurteilung, ob ein "Härtefall" vorliegt, der zum Verzicht auf die strafrechtliche Landesverweisung führt. Für das Bundesgericht ist es sachgerecht, sich an den im Ausländerrecht für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in einem schwerwiegenden persönlichen Härtefall geltenden Kriterien zu orientieren. Zu berücksichtigen sind demnach die Integration, die Respektierung der Rechtsordnung, die Familienverhältnisse, die finanziellen Verhältnisse sowie der Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung, die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz, der Gesundheitszustand und die Möglichkeiten der Wiedereingliederung im Herkunftsstaat.
iusNet STR-STPR 20.12.2018

Keine Freizügigkeit für kriminelle Ausländer

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Die Schweiz ist beim Erlass von Strafrecht auf ihrem Territorium nicht an das FZA gebunden, sie muss jedoch die völkerrechtlich vereinbarten Bestimmungen des FZA beachten. Bei der Prüfung einer Landesverweisung hat das Strafgericht zunächst das vertraute Landesrecht anzuwenden. Ist das Ergebnis wie hier mit dem FZA kompatibel, stellt sich nach Ansicht des Bundesgerichts die Frage des Vorrangs der landesrechtlichen Normen oder des FZA nicht.
iusNet STR-STPR 05.12.2018

Einschränkung der Teilnahmerechte und Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht konnte im konkreten Fall keine Verletzung der Teilnahmerechte erkennen. Etwas widersprüchlich hält das Bundesgericht fest, dass sich die Einschränkung der Teilnahmerechte im Anfangsstadium der Untersuchung etabliert habe, daran sei festzuhalten. Gleichzeitig führt das Bundesgericht aus, dass dies nur aus sachlichen Gründen und zurückhaltend gerechtfertigt sei; dies sei im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips von der Verfahrensleitung zu prüfen. Auch die Annahme von Eventualvorsatz bestätigt das Bundesgericht wenig überzeugend.
iusNet STR-STPR 29.11.2018

Die Anwendbarkeit von aktuarischen Risk-Assessment-Instrumenten (ARAI) bei Langzeitinhaftierten: Anwendungsempfehlungen unter besonderer Berücksichtigung des Alters

Die Anwendbarkeit von aktuarischen Risk-Assessment-Instrumenten (ARAI) bei Langzeitinhaftierten: Anwendungsempfehlungen unter besonderer Berücksichtigung des Alters
Alter | Gefangener | Verfahren

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