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Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Tücken beim Stellen eines Strafantrags

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht
In jüngerer Vergangenheit musste sich das Bundesgericht gleich mit zwei Fallstricken bei der Strafantragsstellung auseinandersetzen. Zum einen bestätigte es die Rechtsprechung, dass bei der Strafantragstellung durch einen Vertreter eine Spezialvollmacht nötig ist, sofern immaterielle, höchstpersönliche Rechtsgüter, wie bspw. Ehrverletzungsdelikte, betroffen sind. Zum anderen klärte es in einem Grundsatzentscheid das Zusammenspiel von Art. 31 und Art. 110 Abs. 6 StGB bzw. die Frage, wann die Strafantragsfrist beginnt und wann sie endet.
Ivan Dunjic
iusNet STR-STPR 22.08.2018

5. Tagung zur Compliance im Finanzdienstleistungsbereich

Veranstaltungen
Dienstag 13. November 2018
9:00 - 17:00
Die Tagung, welche wiederum auf ausgewiesene Experten als Referierende zählen kann, setzt sich in diesem Jahr mit verschiedenen Entwicklungen auseinander, welche den «Compliance»-Ansatz für schweizerische Finanzmarktteilnehmende nachhaltig herausfordern.

Verordnung über Präventionsmassnahmen gegen Radikalisierung und Extremismus seit 01.07.2018 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
Nach Art. 386 StGB kann der Bund Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere Massnahmen ergreifen, um Straftaten zu verhindern und der Kriminalität vorzubeugen. Zur Zielverfolgung kann er Projekte unterstützen und sich an Organisationen beteiligen, diese schaffen und unterstützen. Der Bundesrat regelt nun Inhalt, Ziele und Art der Präventionsmassnahmen in der am 01.07.2018 in Kraft getretenen und bis 30.06.2023 befristeten Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus.
iusNet STR-STPR 10.08.2018

Die Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen der teilbedingten Strafe bei deren Anordnung

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid verdeutlicht das Bundesgericht die entscheidende Bedeutung der Legalprognose für die Anordnung von teilbedingten Strafen. Der Entscheid bestätigt, dass der teilbedingte Strafvollzug auch bei vorbestraften Tätern möglich ist. Des Weiteren wird eine Praxiskorrektur vorgenommen. Bei der Beurteilung, ob dem Täter eine günstige Prognose gestellt und somit der teilbedingte Vollzug gewährt werden kann, sind auch die Auswirkungen der teilbedingten Freiheitsstrafe zu berücksichtigen.
Gian Ege
iusNet STR-STPR 15.08.2018

Der Bundesrat befürwortet strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
- aktualisiert - 
Künftig wird der Anwendungsbereich der Wiedergutmachung im Strafrecht enger gefasst. Der Täter soll neu lediglich im Bereich der leichteren Kriminalität eine Strafbefreiung erwirken können, indem er das Unrecht beispielsweise mit einer Geldzahlung ausgleicht. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen im Strafrecht auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.
iusNet STR-STPR 15.08.2018

Teilbedingte Strafe bei erneuter Delinquenz

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht ändert die bisherige Rechtsprechung zu aArt. 42 Abs. 2 StGB, bei welcher die Auswirkungen der teilbedingten Freiheitsstrafe für die Bewertung der Legalprognose ausgeschlossen wurde. Die Prüfung der Bewährungsaussichten des Täters sei sowohl unter den Voraussetzungen von aArt. 42 Abs. 1 als auch Abs. 2 StGB anhand einer Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände vorzunehmen. Für die Einschätzung des Rückfallrisikos sei ein Gesamtbild der Täterpersönlichkeit unerlässlich.
iusNet STR-STPR 15.08.2018

Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren als zulässig einzustufen sei. Das Schlechterstellungsverbot werde dadurch nicht verletzt. Dies sei damit zu begründen, dass ein solches Vorgehen im objektiven Interesse des Betroffenen liege, mit seiner psychischen Störung umgehen zu können und nicht rückfällig zu werden. Zugleich könne damit das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gewährleistet werden.
iusNet STR-STPR 15.08.2018

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