Fachkräfte der Bewährungs- und Straffälligenhilfe werden in ihrer täglichen Arbeit oft mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Damit Klient:innen und Proband:innen optimal beraten werden können, ist es längst unentbehrlich, sich je nach Ausrichtung der eigenen Tätigkeit spezialrechtlich fortzubilden und passgenau weiter zu qualifizieren; sei es im Grundsicherungsrecht, im Kinder- und Jugendhilferecht oder im Insolvenzrecht (Schuldnerberatung).
Zielgruppe: Praktiker:innen aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, den Sozialen Diensten der Justiz sowie weitere interessierte Personen im Beratungskontext der Straffälligenarbeit die ihr Grundlagenwissen im Sozialverwaltungsrecht auffrischen und/oder vertiefen möchten. Das Seminar wird mit einer Gruppengröße von maximal 30 Personen durchgeführt, damit eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Seminarinhalten möglich ist.