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Strafprozessrecht

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Die Substanziierungspflicht im Entsiegelungsverfahren zum zweiten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht geht erneut auf die Substanziierungspflicht der Betroffenen im Entsiegelungsverfahren ein und äussert sich vor allem in Bezug auf die Aussonderung von Dateien, die vom Anwaltsgeheimnis geschützt sind.
iusNet StrafR-StrafPR 04.05.2023

Führt die Anordnung einer Triage von gesiegelten Datenträgern zu einem «nicht wieder gutzumachenden Nachteil»?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Der Beschwerdeführer führt Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts, mittels welcher eine Triage von gesiegelten Mobiltelefonen angeordnet wurde.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.04.2023

Die Fristwahrung und die Beweislast der Zustellung einer Abholungseinladung bei der Einsprache gegen einen Strafbefehl

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Wann ist mit der Zustellung eingeschriebener Postsendungen «zu rechnen»? Wer trägt die Beweislast dafür, dass die Abholungseinladung der Post in den Briefkasten gelegt wurde?
iusNet-StrafR-StrafPR 25.04.2023

Wiederholung der Beweiserhebung bei Teilnahmerechtsverletzung (Art. 147 Abs. 3 StPO) und Recht auf Konfrontation (Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK)

Wiederholung der Beweiserhebung bei Teilnahmerechtsverletzung (Art. 147 Abs. 3 StPO) und Recht auf Konfrontation (Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK)
EMRK | Teilnahmerecht | Konfrontationsrecht | Teilnahmebeschränkungen

Die Gewährung der amtlichen Verteidigung im Ausstandsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen auseinander, wann eine amtliche Verteidigung im Ausstandsverfahren zu gewähren ist. Ebenfalls hält es fest, wann prozessuale Fehler und richterliche Verfahrensfehler einen Ausstandsgrund eines einzelnen Richters darstellen.
iusNet StrafR-StrafPR 04.04.2023

Sozialverwaltungsrechtliche Grundlagen für die Beratungspraxis in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe

Veranstaltungen
Fachkräfte der Bewährungs- und Straffälligenhilfe werden in ihrer täglichen Arbeit oft mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Damit Klient:innen und Proband:innen optimal beraten werden können, ist es längst unentbehrlich, sich je nach Ausrichtung der eigenen Tätigkeit spezialrechtlich fortzubilden und passgenau weiter zu qualifizieren; sei es im Grundsicherungsrecht, im Kinder- und Jugendhilferecht oder im Insolvenzrecht (Schuldnerberatung). Zielgruppe: Praktiker:innen aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, den Sozialen Diensten der Justiz sowie weitere interessierte Personen im Beratungskontext der Straffälligenarbeit die ihr Grundlagenwissen im Sozialverwaltungsrecht auffrischen und/oder vertiefen möchten. Das Seminar wird mit einer Gruppengröße von maximal 30 Personen durchgeführt, damit eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Seminarinhalten möglich ist.

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