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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

Gibt es eine notwendige Verteidigung der ersten Stunde?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass in der StPO kein Recht auf eine notwendige Verteidigung der ersten Stunde besteht. Äusserungen nach erfolgter Rechtsbelehrung erscheinen daher auch ohne Beisein einer Verteidigung nicht von vornherein als unverwertbar und können damit zur Beurteilung eines dringenden Tatverdachtes bei der Anordnung von Untersuchungshaft verwendet werden. Weiter setzt sich das Bundesgericht damit auseinander, ob Polizisten erste Befragungen in einer Fremdsprache ohne Beisein eines Dolmetschers und ohne expliziten Verzicht auf einen Dolmetscher durchführen dürfen.
iusNet StrafR-StrafPR 05.05.2022

Wann müssen Beweise, die ohne Beizug einer amtlichen und notwendigen Verteidigung erhoben wurden, aus den Akten entfernt werden?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht führt aus, dass nur in Ausnahmefällen, Beweise, die in Verletzung von Art. 131 StPO erhoben wurden, vorab aus den Akten entfernt werden. Diese Voraussetzungen müssen im Verfahren vor Bundesgericht dargelegt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass das Sachgericht in der Lage ist, zwischen verwertbaren und unverwertbaren Beweisen zu unterscheiden und bei der Urteilsfindung einzig auf die verwertbaren Beweise abzustellen.
iusNet StrafR-StrafPR 02.05.2022

Gibt es eine Grundlage für „Abklärungshaft“ bis zur Fertigstellung eines Gutachtens?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nachdem ein Beschwerdeführer für 10 Jahre auf der Flucht war und wieder gefasst wurde, setzt sich das Bundesgericht damit auseinander, ob in der Zeit, bis ein Gutachten über den Beschwerdeführer erstellt ist Haft angeordnet werden darf. Da die Vorinstanz die Rechtsgrundlage der angeordneten Haft nicht nannte und der Beschwerdeführer wohl die ursprüngliche Strafe zwischenzeitlich abgesessen hatte, entlässt es den Beschwerdeführer umgehend aus der Haft.
iusNet StrafR-StrafPR 22.04.2022

Grenzen der verdeckten Ermittlung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Der Einsatz verdeckter Ermittler zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat ist grundsätzlich zulässig und es dürfen dabei auch Aussagen der Zielperson erlangt werden, mit denen sie sich selber belastet. Das Bundesgericht erachtet ein gewisses Mass an Täuschung als Bestandteil einer verdeckten Ermittlung und grundsätzlich rechtmässig. Die verdeckte Ermittlung darf allerdings nicht zu einer Umgehung des Rechts auf Aussageverweigerung und auf Bestreitung der Vorwürfe führen, indem die betroffene Person zu entsprechenden Äusserungen genötigt wird. Ein Geständnis, das im Rahmen einer verdeckten Ermittlung durch unzulässige Druckausübung auf die betroffene Person erlangt wurde, darf nicht für ihre Verurteilung verwendet werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 21.04.2022

Die Begründungspflicht von Entscheiden

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Entscheide haben schriftlich zu ergehen und müssen begründet werden. Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen, müssen die massgebenden Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art und insbesondere die Angabe der angewendeten Gesetzesbestimmungen enthalten. Die Abweisung eines Gesuchs um amtliche Verteidigung mit der Begründung, dass der Beschwerdeführer bereits die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Bezirksgericht um amtliche Verteidigung ersucht habe, diese Gesuche aber allesamt abgewiesen wurden und der Beschwerdeführer keine veränderten Umstände geltend mache, genügt den Begründungsanforderungen nicht.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.04.2022

Die Beschwerdelegitimation des Privatklägers

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ein Privatkläger ist nur dann zur Beschwerde ans Bundesgericht legitimiert, wenn sich der Entscheid auf die Beurteilung der Zivilansprüche auswirken kann. Dies ist nicht der Fall, wenn die Zivilforderungen rechtskräftig auf den Zivilweg verwiesen worden sind.
iusNet StrafR-StrafPR 12.04.2022

Das Beschleunigungsgebot nach Anordnung der Sicherheitshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen ist dann verletzt, wenn zwischen der Anklageerhebung und der Hauptverhandlung mehr als sechs Monate vergehen. Einzig bei komplexen Fällen hält es das Bundesgericht als vertretbar, wenn zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung ca. sechs bis acht Monate vergehen.
iusNet StrafR-StrafPR 08.04.2022

Die unentgeltliche Verbeiständung des Privatklägers im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht lehnt zwar die Notwendigkeit eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes der Privatklägerin im Strafverfahren ab, setzt gleichzeitig aber ihren Rechtsanwalt als unentgeltlichen Rechtsbeistand im Rechtsmittelverfahren gegen die ablehnende Verfügung der Staatsanwaltschaft ein. Dabei sieht das Bundesgericht im Rechtsmittelverfahren eine Notwendigkeit der unentgeltlichen Verbeiständung, da sie sich in diesem Falle mit den Argumenten des erstinstanzlichen Entscheids auseinandersetzen müsse und diesen frist- und formgerecht anfechten müsse.
iusNet StrafR-StrafPR 05.04.2022

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