Das Bundesgericht setzt sich mit dem (standardmässigen) Vorgehen der Staatsanwaltschaft betreffend erkennungsdienstlicher Erfassung, Probenahme und Erstellung eines DNA-Profils auseinander und hält die Voraussetzungen, wann diese Vorkehren getroffen werden dürfen fest.
Dem Beschwerdeführer wurde der vorzeitige Strafantritt aufgrund des Vorliegens von Kollusionsgefahr verwehrt. Allerdings hatte das Bundesgericht diese Gefahr wenige Monate früher im gleichen Strafverfahren und bei gleicher Ausgangslage verneint. Was gilt nun?
Eine juristische Person wehrte sich gegen die Beschlagnahme ihres Fahrzeugs, welches nach vorgängigem Führerausweisentzug durch ein Mitglied des Verwaltungsrates und gleichzeitiger Geschäftsführer gelenkt wurde.
Das Bundesgericht geht auf die Frage ein, wann bei einfachen Fällen konkret eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen anzunehmen ist. Dabei beschränkt es sich auf die Dauer der Sicherheitshaft. Weiter geht es auf die Rechtsfolgen einer festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots ein.