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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

Amtliche Verteidigung aufgrund der sich ändernden Covid-19-Bestimmungen?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Aus der äusserst dynamischen Entwicklung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie alleine, ergeben sich gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, welche eine amtliche Verteidigung rechtfertigen würden. Auch eine Änderung der Vorschriften, gegen welche der Beschwerdeführer verstossen haben soll, änderte im vorliegenden Fall nichts daran, zumal die Bestimmungen klar formuliert und leicht verständlich waren.
iusNet-StrafR-StrafPR 21.03.2022

Unter welchen Umständen darf ein amtlicher Verteidiger die Hauptverhandlung verlassen?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Verlassen der Hauptverhandlung durch den Verteidiger ist nur dann gerechtfertigt, wenn dies das einzige Mittel darstellt, um durch die Unterbrechung des Prozesses einen dem Angeklagten drohenden nicht wieder gutzumachenden Nachteil zu verhindern. Die mit jedem Freiheitsentzug unvermeidbar verbundenen Einschränkungen fallen nicht unter Art. 10 Abs. 3 BV bzw. Art. 3 EMRK. Der amtliche Verteidiger hätte die Hauptverhandlung daher nicht verlassen dürfen, weshalb das Aussprechen einer Ordnungsbusse keine Verletzung von Art. 64 StPO darstellte.
iusNet-StrafR-StrafPR 15.03.2022

Stillschweigender Verzicht auf Teilnahme- und Konfrontationsrecht?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach auch stillschweigend auf Teilnahme- und Konfrontationsrechte verzichtet werden kann. Obwohl der Beschuldigte bei den fraglichen Einvernahmen mangels Vorliegens eines Tatverdachts noch gar keine Teilnehmerechte hatte, verzichtete die Verteidigung in der Folge auf das Stellen eines Wiederholungs- oder Konfrontationsantrags, wodurch die fraglichen Einvernahmen zuungunsten des Beschuldigten verwertbar wurden.
iusNet-StrafR-StrafPR 15.03.2022

Die Beschränkung der Akteneinsicht der beschuldigten Person vor Abschluss des Verfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Sobald die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Untersuchung ankündigt, kann die Akteneinsicht der beschuldigten Person nur noch in eingeschränktem Rahmen verweigert werden. In jedem Fall ist dann davon auszugehen, dass die wichtigsten Beweise schon erhoben wurden, da andernfalls der Abschluss der Untersuchung nicht angekündigt werden könnte.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.03.2022

Der Richter in eigener Sache

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

1B_240/2021

Im vorliegenden Entscheid kann das Bundesgericht die Frage umgehen, ob Richter des Strafgerichts Sachbeschädigungen am Gerichtsgebäude beurteilen dürfen oder ob diese in den Ausstand hätten treten müssen, da es die Ausstandsgesuche als verspätet qualifiziert. Weiter hält das Bundesgericht fest, dass Ausstandsgründe, die für sich alleine schon zum Ausstand führen, sofort geltend gemacht werden müssen.
iusNet-StrafR-StrafPR 04.03.2022

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