Referent: Prof. Dr. iur. Christopher Geth, Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers
Die erste umfangreiche Revision der Strafprozessordnung wurde am 17. Juni 2022 verabschiedet. Das Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen ist nach derzeitigem Stand für den Januar 2024 vorgesehen.
Wie der nun beschlossene Kompromiss aussieht, welche Bedeutung die neuen Regelungen für die Praxis einnehmen und welche Fragen weiterhin offenbleiben, soll an der Tagung behandelt werden. Der Fokus liegt dabei auf den praxisrelevanten Themenfeldern. Diskutiert werden sollen aber auch Themen, die aus der Revision ausgeklammert wurden, zukünftig aber weiterhin gelöst werden müssen (z.B. die Restaurative Gerechtigkeit).