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Strafprozessrecht

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Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht verneinte – im Gegensatz zu den Vorinstanzen – das Vorliegen von Fluchtgefahr. Weitere Haftgründe prüften die Vorinstanzen trotz Geltendmachung durch die Staatsanwaltschaft nicht, weshalb das Bundesgericht über die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Prüfung sämtlicher vorgebrachter Haftgründe zu entscheiden hatte.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.07.2023

Schriftliches oder mündliches Berufungsverfahren?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob ein Gericht mit Einverständnis der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren anordnen, danach ins mündliche Verfahren wechseln, um letztlich ohne weitere Mitteilung doch wieder auf schriftlichem Wege entscheiden darf.
iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023

Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, unter welchen Umständen die Parteivorträge anlässlich der Berufungsverhandlung von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge abweichen dürfen und welche Rolle der beschuldigten Person dabei in jedem Fall zukommt.
iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023

Recht aktuell: Revision der Strafprozessordnung

Veranstaltungen
Donnerstag 2. November 2023
9:15 - 17:45
Referent: Prof. Dr. iur. Christopher Geth, Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers Die erste umfangreiche Revision der Strafprozessordnung wurde am 17. Juni 2022 verabschiedet. Das Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen ist nach derzeitigem Stand für den Januar 2024 vorgesehen. Wie der nun beschlossene Kompromiss aussieht, welche Bedeutung die neuen Regelungen für die Praxis einnehmen und welche Fragen weiterhin offenbleiben, soll an der Tagung behandelt werden. Der Fokus liegt dabei auf den praxisrelevanten Themenfeldern. Diskutiert werden sollen aber auch Themen, die aus der Revision ausgeklammert wurden, zukünftig aber weiterhin gelöst werden müssen (z.B. die Restaurative Gerechtigkeit).

Wieviele Haftgründe müssen von den Rechtsmittelinstanzen überprüft werden?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht setzt sich erneut mit dem Vortatenerfordernis des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr auseinander. Zudem kommentiert es die Praxis, dass in Haftprüfungsverfahren regelmässig nur einzelne Haftgründe beurteilt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 15.05.2023

StrafR! Teilrevision Strafprozessordnung

Veranstaltungen
Mittwoch 1. November 2023
13:30 - 17:00
Leitung: lic. iur. Beat Gut und Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi In wenigen Monaten wird die revidierte Strafprozessordnung in Kraft treten. Sind Sie parat? Wir treten mit Ihnen den Endspurt an und geben Ihnen für eine speditive und kritische Vorbereitung auf die anstehenden Neuerungen prägnante Analysen unserer Experten an die Hand.

Die verspätete Haftanordnung durch das Zwangsmassnahmengericht

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Zwangsmassnahmengericht verpasste die 96-Stunden-Frist zur Anordnung von Untersuchungshaft um 70 Minuten, da der Fall an einem Sonntag nicht bearbeitet wurde. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob dies einer Verletzung des Beschleunigungsgebots gleichkommt und ob die Haft rechtswidrig ist.
iusNet StrafR-StrafPR 11.05.2023

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