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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

Der Anspruch auf Parteientschädigung bei einer Verfahrenseinstellung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes präjudiziert der Kostenentscheid die Entschädigungsfrage. Bei Auferlegung der Kosten ist grundsätzlich keine Entschädigung auszurichten. Umgekehrt hat die beschuldigte Person Anspruch auf Entschädigung, soweit die Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Wurden in einem Einspracheverfahren angesichts der vollumfänglichen Einstellung des Strafverfahrens die gesamten Verfahrenskosten auf die Staatskasse übernommen, so ist in Anwendung der strafprozessualen Prinzipien grundsätzlich die Zusprechung einer vollen Parteientschädigung sachgerecht.
iusNet STR-STPR 08.01.2021

Die Ausnahmen bei der Annahme von Wiederholungsgefahr

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht wiederholt seine Rechtsprechung, dass bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten Wiederholungsgefahr trotz fehlendem Vortatenerfordernis angenommen werden kann. Auch bei der Rückfallgefahr darf in diesen Fällen die Anforderung an die Wahrscheinlichkeit nicht allzu hoch angesetzt werden. Im vorliegenden Fall dehnt das Gericht diese Rechtsprechung auch auf schwere Drogendelikte aus, wenn eine Rückfallgefahr angenommen werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 07.01.2021

Gedanken zur Vernehmung aus kriminalistischer Sicht

Fachbeitrag
Strafprozessrecht
Kriminologie
Vernehmung kann dem Wortsinne nach mit gezieltem Wahrnehmen von Aussagenverhalten (in einer rechtlich gerahmten Unterhaltung) gleichgesetzt werden und dient nicht nur im polizeilichen Ermittlungsverfahren als ein Beweismittel zur Wahrheitserforschung. In dieser Wahrheitserforschung soll möglichst eineindeutig – ausgehend von einer «Anlass zur Sorge gebenden» Feststellung – kausal auf dessen Entstehung bei magerem oder gar überbordendem chaotischem Informationsaufkommen geschlossen werden. Der Artikel nähert sich diesen Themen aus Sicht der wissenschaftlichen Kriminalistik und setzt strafprozessrechtliches Wissen voraus.
Uwe Rüffer
iusNet StrafR-StrafPR 16.12.2020

Zur Pflicht der (vollständigen) strafrechtlichen Aufarbeitung von Sportunfällen

Kommentierung
Strafprozessrecht

6B_976/2019 vom 1. Oktober 2020, 6B_274/2019 vom 28. Februar 2020

In den Urteilen 6B_976/2019 und 6B_274/2019 aus dem Jahre 2020 wies das Bundesgericht Einstellungs- bzw. Nichtanhandnahmeverfügungen betreffend Sportunfälle an die Staatsanwaltschaft zurück. In der Ausübung des Sports kann ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Sinne eines Fahrlässigkeitsdelikt nur dann angenommen werden, wenn eine die sporttypische Gefährdung übersteigende Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. In Bezug auf die Unfälle beim Gleitschirmfliegen und bei der Benutzung eines Seilparks konnte dies gemäss Bundesgericht (noch) nicht rechtsgenüglich verneint werden.
Martin Kaiser
iusNet StrafR-StrafPR 16.12.2020

Die umgekehrte Proportionalität der Rückfallprognose und weitere Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht äussert sich zu den Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr als Haftgrund. Ein schweres Vergehen wird aufgrund der abstrakten Strafandrohung und der konkreten Umstände beurteilt. Zusätzlich müssen gleichartige Vortaten verübt worden sein. Bei der Beurteilung, ob eine ungünstige Rückfallgefahr anzunehmen ist, geht das Bundesgericht von einer umgekehrten Proportionalität aus. Je schwerer die drohenden Taten und je höher die Gefährdung der Sicherheit anderer, desto geringere Anforderungen sind an die Rückfallgefahr zu stellen.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.12.2020

Unzulässige Würdigung von forensisch-psychiatrischen Gutachten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einholung eines zweiten, aktuelleren forensisch-psychiatrischen Gutachtens dazu führt, dass das erste unbeachtlich wird. Das Bundesgericht hielt fest, dass sich die Vorinstanz im Rahmen der Beweiswürdigung mit beiden Gutachten hätte auseinandersetzen müssen und begründen, weshalb sie auf das eine oder andere abstellt.
iusNet STR-STPR 07.12.2020

Die Beschwerdelegitimation von Privatklägern und wie mit einem verspäteten Poststempel auf der Beschwerdeschrift umzugehen ist.

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Vermutung, dass das Datum des Poststempels der Beschwerde mit demjenigen der Übergabe an die Post übereinstimmt, kann mit der Einreichung von Beweisen umgestürzt werden. Dabei hält das Bundesgericht fest, dass diese Beweise fristgerecht zusammen mit der Beschwerde eingereicht werden müssen oder zumindest in der Beschwerde konkret bezeichnet werden müssen. Das Bundesgericht wendet in Bezug auf die Legitimation der Privatkläger zur Einreichung einer Beschwerde die sog. „Star-Praxis“ an, die besagt, dass Rügen formeller Natur, die von der Prüfung der Sache getrennt werden können, die Privatklägerschaft zur Einreichung einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung legitimieren können. Es kommt schliesslich zum Ergebnis dass im vorliegenden Fall diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind und tritt nicht auf die Beschwerde ein.
iusNet-StrafR-StrafPR 03.12.2020

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