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Strafprozessrecht

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Anmerkungen zur strafrechtlichen Aufarbeitung eines Sportunfalles auf einem geschlossenen Schlittelweg

Kommentierung
Strafprozessrecht

Zum Entscheid des Bundesgerichts 6B_1209/2020 vom 26. Oktober 2021

Mit Urteil 6B_1209/2020 wies das Bundesgericht Ende 2021 eine Einstellungsverfügung betreffend Unfall auf einem geschlossenen Schlittelweg an die Staatsanwaltschaft zurück. Die Verkehrssicherungspflicht des Bergbahnunternehmens kann aufgrund der konkreten Umstände auch bei einem grundsätzlich geschlossenen Schlittelweg bestehen. Gemäss anzuwendender Richtlinien ist das breite Publikum jederzeit vor atypischen Gefahren zu sichern. Zu diesen atypischen Gefahren gehört auch die Benutzung des Schlittelwegs bei speziellen (Nacht-)Events ausserhalb der normalen Öffnungszeiten.
Martin Kaiser
iusNet STR-STPR 23.02.2022

Verändert sich der Fluchtanreiz nach einem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Unterliegt der Beschuldigte im erstinstanzlichen Strafurteil, so kann sich dadurch der Fluchtanreiz erheblich vergrössern, was die Anordnung von Sicherheitshaft zu rechtfertigen vermag. Dies selbst dann, wenn gegen den Beschuldigten noch vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mildere Ersatzmassnahmen angeordnet worden waren und er sich daran hielt.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.02.2022

Die Beschränkung des Verteidigerprivilegs

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass die Verteidigung Korrespondenz an einen polizeilichen Sachbearbeiter eines Untersuchungshäftlings entgegennehmen und weiterleiten darf ohne damit das Verteidigerprivileg zu missbrauchen. Beschränkungen des freien Verteidigerverkehrs dürfen aus diesem Grund nicht angeordnet werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 18.02.2022

Pièce de Résistance in der Revision der StPO: Einschränkung des Teilnahmerechts und Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen haftbeendende Entscheide

Pièce de Résistance in der Revision der StPO: Einschränkung des Teilnahmerechts und Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen haftbeendende Entscheide
Revision | Teilnahmerecht | Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft

Recht aktuell: Strafprozess und restaurative Gerechtigkeit

Veranstaltungen
Donnerstag 5. Mai 2022
13:15 - 17:00
Das Konzept der Restorative Justice beschäftigt nun schon seit einigen Jahrzehnten nicht nur die Strafrechtstheoretiker, sondern hat insbesondere in den Rechtsordnungen des anglo-amerikanischen Rechtskreises auch Eingang in die Strafrechtspraxis gefunden. Verschiedene Fragen werden in der Veranstaltung aus unterschiedlichen Verfahrensrollen beleuchtet.

Führt die Aufhebung eines Haftgrundes zur Entlassung aus der Untersuchungshaft?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Damit die Kollusionsgefahr eine Fortsetzung der Untersuchungshaft rechtfertigt, wenn die Strafuntersuchung von der Staatsanwaltschaft formell abgeschlossen ist, müssen hohe Anforderungen erreicht werden, die das Bundesgericht im vorliegenden Fall als nicht gegeben erachtet. Dennoch wird der Beschwerdeführer nicht aus der Untersuchungshaft entlassen, da sich die Vorinstanz nicht mit den anderen geltend gemachten Haftgründen auseinandergesetzt hat. Das Bundesgericht weist den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurück.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.02.2022

Das Gesuch um Widerherstellung einer verpassten Frist

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Krankheit kann ein unverschuldetes Hindernis sein, sofern sie derart ist, dass sie den Rechtsuchenden oder seinen Vertreter davon abhält, innert der Frist zu handeln oder dafür einen Vertreter beizuziehen. Sobald es für den Betroffenen objektiv und subjektiv zumutbar wird, entweder selbst tätig zu werden oder die Interessenwahrung an einen Dritten zu übertragen, hört das Hindernis auf, unverschuldet zu sein. Die Fristwahrung gehört zu den Kernaufgaben rechtsanwaltlicher Tätigkeit und muss auch bei reduzierter Arbeitsfähigkeit und pandemiebedingten Erschwernissen der Kanzleiführung gewährleistet werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 07.02.2022

Die Einschränkung des Briefverkehrs eines Häftlings

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Einschränkung des Briefverkehrs bezweckt in erster Linie die Wahrung eines öffentlichen Interesses, nämlich das gute Funktionieren der Strafanstalt. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass neue Straftaten aus dem Gefängnis heraus begangen werden. Der für die Briefkontrolle zuständigen Behörde kommt hierbei ein gewisser Spielraum in der Interessenabwägung zu. Zudem liegt eine knappe und allgemein gehaltene Begründung der Einschränkung des Briefverkehrs in der Natur der Sache, zumal die zu unterdrückende Information nicht preisgegeben werden darf.
iusNet-StrafR-StrafPR 07.02.2022

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