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Strafprozessrecht

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Anmerkungen zur strafrechtlichen Aufarbeitung eines Sportunfalles auf einem geschlossenen Schlittelweg

Kommentierung
Strafprozessrecht

Zum Entscheid des Bundesgerichts 6B_1209/2020 vom 26. Oktober 2021

Bergbahnunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, zur Gefahrenabwehr zumutbare Vorsichts- und Schutzmassnahmen betreffend ihre Ski- und/oder Schlittelpisten vorzunehmen. Die Grenze der Verkehrssicherungspflicht bilden einerseits die Zumutbarkeit und andererseits die Selbstverantwortung des einzelnen Pistenbenützers aufgrund der Gegebenheiten im Einzelfall. Ein erkennbar geschlossener Schlittelweg kann nicht per se zur Verneinung entsprechender Schutzmassnahmen führen.
Martin Kaiser
iusNet STR-STPR 23.02.2022

Verändert sich der Fluchtanreiz nach einem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Vermag ein erstinstanzliches Urteil, welches noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, ein grösseres Fluchtrisiko zu begründen und damit die Anordnung von Sicherheitshaft anstelle bisheriger Ersatzmassnahmen zu rechtfertigen?
iusNet-StrafR-StrafPR 22.02.2022

Pièce de Résistance in der Revision der StPO: Einschränkung des Teilnahmerechts und Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen haftbeendende Entscheide

Pièce de Résistance in der Revision der StPO: Einschränkung des Teilnahmerechts und Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen haftbeendende Entscheide
Revision | Teilnahmerecht | Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft

Recht aktuell: Strafprozess und restaurative Gerechtigkeit

Veranstaltungen
Donnerstag 5. Mai 2022
13:15 - 17:00
Das Konzept der Restorative Justice beschäftigt nun schon seit einigen Jahrzehnten nicht nur die Strafrechtstheoretiker, sondern hat insbesondere in den Rechtsordnungen des anglo-amerikanischen Rechtskreises auch Eingang in die Strafrechtspraxis gefunden. Verschiedene Fragen werden in der Veranstaltung aus unterschiedlichen Verfahrensrollen beleuchtet.

Führt die Aufhebung eines Haftgrundes zur Entlassung aus der Untersuchungshaft?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht setzt sich mit dem Haftgrund der Kollusionsgefahr auseinander. Dabei geht es insbesondere darauf ein, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wenn die Strafuntersuchung schon formell abgeschlossen wurde. Im vorliegenden Fall liegt keine Kollusionsgefahr vor. Dennoch wird der Beschwerdeführer vom Bundesgericht nicht aus der Untersuchungshaft entlassen.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.02.2022

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