Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob das Mobiltelefon der anlässlich einer Hausdurchsuchung zufällig anwesenden Lebenspartnerin eines Beschuldigten beschlagnahmt und anschliessend ausgewertet werden darf.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Generalfrage bei der Befragung von Zeugen auseinander und hält fest, wann weitere Abklärungen zur allgemeinen Glaubwürdigkeit von Zeugen vorgenommen werden müssen.
Im vorliegenden Bundesgerichsentscheid wird die Frage beantwortet, ob ein Einzelgericht eine stationäre Massnahme wegen Aussichtslosigkeit aufheben kann.
Ob von einer Zwangsmassnahme betroffene Dritte Teil des Hauptverfahrens sind und Parteirechte geltend machen können, wird vom Bundesgericht im vorliegenden Entscheid besprochen.