Das Bundesgericht setzt sich damit auseinander, inwiefern die Geheimhaltungsinteressen im Entsiegelungsverfahren gegenüber dem Zwangsmassnahmengericht offengelegt werden müssen und zeigt auf, gegen welche Entscheide des Zwangsmassnahmengericht eine Beschwerdemöglichkeit besteht.
Der Entscheid setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, ob ein Anschein der Befangenheit bei einer Richterin vorliegt, die zuerst als Sachrichterin und nach erfolgter Verurteilung als Haftrichterin amtet.
Steht die EU-Rückführungsrichtlinie der Verhängung einer Geldstrafe entgegen oder muss diese in eine Ausweisungsstrafe mit sofort vollstreckbarer Rückkehrverpflichtung umgewandelt werden?
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob eine Wegzeitpauschale für die amtliche Verteidigung gesetzes- und verfassungskonform ist. Dabei werden unterschiedliche Kantonale Regelungen beleuchtet.