iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Im Fokus

Die Entschädigung für 288 Tage unrechtmässige Haft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Der wegen Mordes und Diebstahls verurteilte Beschwerdeführer befand sich nach mehreren Jahren freiheitsentziehender Massnahme insgesamt für rund 288 Tage ohne gültigen Hafttitel in Freiheitsentzug. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob, in welchem Umfang und auf welche Art der Beschwerdeführer Anspruch auf Entschädigung hat.
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2024

Die Zulässigkeit der Aufrechterhaltung von Haft bei Ausführungsgefahr

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ein Beschwerdeführer befand sich wegen mehrfacher Drohung sowie mehrfacher einfacher Körperverletzung in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft und forderte mit Beschwerde in Strafsachen die Entlassung aus der Haft. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob die Aufrechterhaltung der Sicherheitshaft vorliegend verhältnismässig war oder ob die Entlassung aus der Haft unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen möglich wäre.
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2024

Verurteilung trotz rechtskräftigem Freispruch und der Grundsatz „ne bis in idem“

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Im Rahmen der Einsprache gegen einen Strafbefehl wurde der Beschwerdeführer vom erstinstanzlichen Gericht aufgrund desselben Sachverhalts sowohl teilweise freigesprochen als auch verurteilt. Der Teilfreispruch erwuchs in Rechtskraft. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob der ergangene Schuldspruch eine Verletzung des Grundsatzes „ne bis in idem“ darstellt und folglich unzulässig ist.
iusNet STR-STPR 26.08.2024

Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch dubiosen Waffenverkauf

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Ein Beschwerdeführer wurde wegen mehrfacher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, der Hehlerei und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Der Tatbestand der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen setzt voraus, dass die Waffe mit mehr oder minderen Absicht zur Begehung einer Straftat erworben wird. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob im vorliegenden Fall der Nachweis einer solchen Absicht erbracht werden kann.
iusNet STR-STPR 26.08.2024

«Der Hehler ist schlimmer als der Stehler»?

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht änderte kürzlich seine Rechtsprechung zur Frage der Konkurrenz zwischen der Anstiftung zu einem Vermögensdelikt und der Hehlerei an der Deliktssache. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung soll das Verhältnis zwischen der Gehilfenschaft zum Vermögensdelikt und der darauffolgenden Hehlerei untersucht werden.
Gian Ege
Luca Lehmann
iusNet STR-STPR 29.11.2022

Themenabend "Cyberresilienz aktuell: Das DORA-Durchführungsgesetz"

Veranstaltungen
Referenten Mathias Bartel Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M. In der heutigen digitalen Ära ist es für Finanzunternehmen unerlässlich, ihre Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gegen betriebliche Störungen robust zu gestalten, da Hacker fortlaufend nach Schwachstellen suchen, um Daten zu stehlen oder Systeme zu sabotieren. Diese digitale operationale Resilienz ist entscheidend, um die Stabilität des Finanzsystems und die Integrität des Marktes zu gewährleisten. Am Dienstag, den 30. Januar 2024, hat die Liechtensteinische Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (das Digitale operationale Resilienz-Durchführungsgesetz; DORA-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Um die Widerstandsfähigkeit des Finanzmarktes gegen Cyberangriffe zu erhöhen und andere Risiken, die aus der Nutzung digitaler IKT resultieren, zu minimieren, verpflichtet DORA betroffene Finanzunternehmen sowie IKT-Drittanbieter, umfassende Massnahmen zu ergreifen und bestimmte Vorgaben einzuhalten. Der Themenabend bietet eine Einführung in die DORA und spricht ihre Herausforderungen sowie die Umsetzung in der Praxis an. Weiters geht er auf die strafrechtliche Relevanz der Cyberresilienz ein, insbesondere auf Art. 8 des DORA-DG, wo die Strafbestimmungen verankert sind. In Kooperation mit der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) und unterstützt durch die Stabsstelle für Cyber-Sicherheit des Fürstentums Liechtenstein.
10.12.2024

Schulthess Forum Wirtschaftsstrafrecht 2024

Veranstaltungen
KI analysiert grosse Datenmengen in Echtzeit, erkennt ungewöhnliche Muster und lernt kontinuierlich aus neuen Daten. Ist damit das Transaktionsmonitoring zur Erkennung von Geldwäschereirisiken ausreichend gewappnet für die Zukunft? Was unternehmen Finanzinstitute zum Schutz vor Geldwäschereirisiken mit Kryptoassets? Neben diesen topaktuellen Themen setzen sich in diesem Jahr Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Fachbereichen mit dem Sanktionenrecht mit Blick auf rechtsstaatliche Prinzipien auseinander, der Strafverfolgung in einer globalisierten und digitalisierten Welt, den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen bei der Wirtschaftsspionage, der Verteidigung von Whistleblowern sowie ersten Erfahrungen mit der revidierten StPO. Wie in jedem Jahr widmet sich das Schulthess Forum Wirtschaftsstrafrecht den aktuellen Themen aus der Perspektive der Verteidigung, der Strafverfolgung und der betroffenen Industrien. Nutzen Sie den Tag für ein Update zu allen relevanten Themen und zum Austausch unter Kolleginnen und Kollegen.
03.12.2024

Pressespiegel

Betäubungsmittelgesetz, Internationales Strafrecht
Internationaler Kokainhandel | Aufenthaltsbewilligung | Auslieferung nach Belgien
Der gefallene König der Unterwelt
Einzelne Straftaten, EMRK
Autonomes Weltrechtsprinzip | Verjährungsfrist | Präventionsbemühungen
Die Schweiz schaut bei Genitalverstümmelung weg
Internationales Strafrecht
Völkerstraftaten | Kompatibilität nationaler und internationaler Bestimmungen | Revision des Sexualstrafrechts
Sexualisierte Gewalt im Völkerstrafrecht

iusNet Autorinnen und Autoren

Wirtschaftsstrafrecht 2024 - Schulthess Forum

Newsletters

Was ist iusNet Strafrecht Strafprozessrecht?

iusNet kostenfrei testen

Testen Sie iusNet zwei Monate kostenfrei und bleiben Sie up-to-date in Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Jetzt iusNet testen

Kontakt

Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon   +41 44 200 29 29
E-Mail    service@iusnet.ch

Droit Civil