Das Bundesgericht hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob die aus einem Foul resultierenden Verletzungsfolgen für die Beurteilung einer strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzung ausschlaggebend sein können.
Eine Skischülerin in der von D. geleiteten Skischulgruppe stürzte kopfvoran in einen vom Schnee zugedeckten Bach und starb an den Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den Skilehrer D. ein. Die Eltern wehren sich gegen diese Einstellung.
Das Bundesgericht hat bisher noch nicht entschieden, ab wann die Höchstdauer der stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu laufen beginnt beziehungsweise ob der vorzeitige Massnahmenvollzug dabei zu berücksichtigen ist oder nicht.
Die Digitalisierung ermöglicht Nutzern und Unternehmen einen leichten Zugang zu relevanten Informationen, diversen Produkten und Dienstleistungen auf dem gesamten Globus. Durch diese enorme Vernetzung sind Personendaten stärker exponiert und das Risiko, dass etwa sensible Kundendaten in die falschen Hände geraten steigt.
Rechtliche Überlegungen zum Tod einer 13-jährigen Skischülerin
Das Bundesgericht hatte sich mit dem tödlichen Sturz einer 13-jährigen Skischülerin zu beschäftigen, welche neben der markierten Piste kopfvoran in einen von Schnee zugedeckten Bach stürzte. Es stellte sich die Frage, ob der Skilehrer durch sein Verhalten eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hatte.
Das Kantonsgericht Schwyz vertrat die Auffassung ein Strafbefehl sei nichtig, weil die Staatsanwaltschaft ihre Strafbefehlskompetenz überschritten habe indem sie die Höchststrafe und dazu noch eine Verbindungsbusse ausgesprochen habe.