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Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Notstand aus persönlichen Gründen?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass die persönliche Situation, die im Rahmen eines mittlerweile rechtskräftig abgeschlossenen verwaltungsrechtlichen Verfahrens betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abschliessend gewürdigt wurde, im Strafverfahren wegen rechtswidrigen Aufenthalt nicht zum Vorliegen einer Notstandslage führt.
iusNet StrafR-StrafPR 27.06.2022

Bedingte Entlassung ohne rechtskräftiges Urteil?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Aus dem Wortlaut von Art. 86 StGB ergibt sich, dass die bedingte Entlassung eine rechtskräftige Verurteilung voraussetzt. Ein Entscheid über die bedingte Entlassung während eines laufenden bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahrens gegen das Strafurteil ist daher nicht möglich, zumal sich der Beschuldigte mangels Rechtskraft des Urteils nicht im Strafvollzug, sondern in Sicherheitshaft befindet.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.04.2022

Stellt eine einfache Körperverletzung wenige Tage vor der Eheschliessung bereits ein Offizialdelikt dar?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Nach Ansicht des Bundesgerichts ist es nicht ausgeschlossen, dass die Zeit bis zur Eheschliessung von Art. 123 Ziff. 2 Abs. 6 StGB abgedeckt wird. Erst recht nicht, wenn ein Ehepaar einen verbindlichen Termin für die Eheschliessung festlegt. Um die Qualität einer Lebensgemeinschaft zu beurteilen, sind jedoch die gesamten Umstände des Zusammenlebens von Bedeutung.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.04.2022

Der Schutz der Privatsphäre im engeren Sinne

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht geht nur dann auf die Rüge der Willkür ein, wenn diese Rüge explizit vorgebracht wird und substanziiert begründet wird. Pauschale Verweise auf die Verfahrensakten sind dabei nicht ausreichend. In Bezug auf die Privatsphäre im engeren Sinne, die von Art. 179quater StGB geschützt wird, hält das Gericht fest, dass diese analog dem Hausfriedensbruch definiert werden kann. Die örtliche Grenze des Hausfriedens muss dabei aber nicht physisch überschritten werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.03.2022

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