iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Modulspezifische rechtsgebiete > Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Konkretisierung der Rechtsprechung bei Sexualdelikten mit Kindern

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

6B_1265/2019, zur Publikation vorgesehen

Ein psychisches "Unter-Druck-Setzen" des Kindes durch einen Täter aus seinem sozialen Nahraum ist auch ohne aktive Ausübung von Zwang oder der Androhung von Nachteilen möglich. Auch der Täter, der dem Kind vorspiegelt, die sexuellen Handlungen seien normal, beziehungsweise als Gefälligkeit zu erbringen oder der Täter, der dem Kind weismacht, es handle sich um eine schöne Sache, die man gemeinsam erleben könne, schafft für das Kind eine dermassen ausweglose Situation, wie sie von den sexuellen Nötigungstatbeständen erfasst wird. Der Einfluss auf die Willensbildung des Opfers ist dabei umso grösser, je jünger das Opfer ist und je näher ihm der Täter steht.
iusNet StrafR-StrafPR 08.05.2020

Eintrag im SIS ist keine Sanktion

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

6B_572/2019, zur Publikation vorgesehen

Die Eintragung im SIS wird vom Bundesgericht nicht als „Sanktion“ qualifiziert, weshalb auch das Verbot der reformatio in peius keine Anwendung findet. Eine Ausdehnung des Verbots der reformatio in peius, das eine härtere Bestrafung im Berufungsverfahren verhindern soll, auf die rein vollzugs- bzw. polizeirechtliche Frage der Ausschreibung der Landesverweisung im SIS rechtfertigt sich nach Ansicht des Bundesgerichts nicht. Die Vorinstanz hätte den Beschwerdeführer vor ihrem Entscheid jedoch explizit darauf hinweisen müssen, dass sie auch über die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS befinden wird.
iusNet StrafR-StrafPR 05.05.2020

Verurteilung eines Polizisten (vorerst) aufgehoben

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Misst man die beiden Achsen des Massstabs auf dem Ausdruck der Fotografien nach, sind sie, wie der Beschwerdeführer zutreffend vorbringt, unterschiedlich lang. Welche Auswirkungen dies auf das rechtsmedizinische Gutachten beziehungsweise dessen Inhalt und Aussagekraft sowie schliesslich das Beweisergebnis hätte, kann anhand der Akten nicht beurteilt werden. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass jedenfalls nicht gesagt werden könne, dass der Einwand des Beschwerdeführers für die Beurteilung der Schlüssigkeit des rechtsmedizinischen Gutachtens gänzlich irrelevant sei.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020

Ein Foul mit Verletzungsfolge ist nicht gleich eine fahrlässige Körperverletzung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht präzisierte im Zusammenhang mit einem Foul im Amateurfussball, dass bei der Beurteilung einer strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzung nicht etwa die aus dem Foul resultierende Verletzungsfolge, sondern die absichtlich herbeigeführte Verletzung oder die in grober Weise erfolgte Missachtung einer den Schutz der Spieler vor Verletzungen bezweckende Spielregel d.h. also nur die Schwere des Foul selbst, massgeblich sein kann.
iusNet StrafR-StrafPR 07.04.2020

Fahrlässige Tötung durch den Skilehrer?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Ein solches Fahr-Manöver, wie es die Verunfallte an Tag gelegt hat, sei für den Skilehrer nicht vorhersehbar gewesen und hätte durch ihn nicht vermieden werden können. Gestützt auf die gutachterlichen Feststellungen habe ein wie auch immer von D. nach dem Sturz an den Tag gelegtes unsorgfältiges Verhalten (selbst wenn ein solches gegeben wäre) die Gefahr nicht gesteigert. Die schwere Leberverletzung sei derart gravierend gewesen, dass der Eintritt des Todes für D. unabhängig vom Zeitablauf bis zur Bergung nicht vermeidbar gewesen sei.
iusNet StrafR-StrafPR 24.03.2020

Vorbereitungshandlung oder Versuch?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers, er habe die Schwelle zum Versuch nicht überschritten, angesichts des von der Vorinstanz erstellten Sachverhalts begründet sei. Das Einsetzen des Verschlusses in die Waffe war nicht der letzte entscheidende Schritt auf dem Weg zur Tatbestandsverwirklichung. Das Gewehr, das der Beschwerdeführer in der Hand hielt, als er festgenommen wurde, war nicht schussbereit. Er hätte es noch laden müssen. Sodann hätte er sich noch zu seinen Familienmitgliedern begeben müssen, die sich im elterlichen Schlafzimmer verschanzt hatten, wobei er zwei verschlossene Türen zu überwinden gehabt hätte. Der blosse Entschluss eine strafbare Handlung zu begehen, ist nicht strafbar.
iusNet StrafR-StrafPR 24.03.2020

Seiten