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Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Fallen auch rechtswidrige Amtshandlungen unter den Schutz von Art. 285 Ziff. 1 StGB?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Dem Beschwerdeführer wurde u.a. vorgeworfen, gegen ein temporäres, vorgängig nicht publiziertes und von der Polizistin B. durchzusetzende und kontrollierende Fahrverbot verstossen zu haben. Das Bundesgericht hielt fest, dass in Fällen, in denen der Rechtsunterworfene sich direkt mit einer Amtshandlung konfrontiert findet, deren Rechtmässigkeit ihm zweifelhaft erscheint, es nicht in seinem Ermessen liegen könne, zu entscheiden, ob er sich der behördlichen Anordnung füge oder nicht. Sei die Widerrechtlichkeit der Amtshandlung nicht geradezu offensichtlich, sondern nur zweifelhaft, so fehle es an einer besonderen Ausnahmesituation, die Widerstand gegen die Amtshandlung zu rechtfertigen vermöge.
iusNet-StrafR-StrafPR 12.10.2020

Eröffnung einer Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Bestechung bei Zwangsvollstreckung und Amtsmissbrauch

Rechtsprechung
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Das Bundesgericht hält fest, dass eine Strafuntersuchung in Bezug auf Bestechung bei Zwangsvollstreckung nicht eröffnet werden kann, wenn nicht ersichtlich ist, inwiefern die verdächtigte Person von Zahlungen profitiert hat oder hätte profitieren können. Dies gilt für alle Tatbestandsvarianten der Bestechung auf Zwangsvollstreckung gemäss Art. 168 StGB. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs nach Art. 312 StGB benötigt eine absichtliche Gesetzesverletzung oder eine Rechtsbeugung. Das Bundesgericht hält offen, ob der Leiter einer kantonalen mobilen Konkursequipe unter den Ausnahmekatalog von Art. 83 lit. e BGG fällt.
iusNet-StrafR-StrafPR 06.10.2020

Voraussetzungen der Erstellung einer Zusatzstrafe sowie Behandlung zweier Landesverweisungen

Rechtsprechung
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Bei der Bildung einer hypothetischen Gesamtstrafe muss das Zweitgericht zuerst für sämtliche zu beurteilenden Taten eine Einzelstrafe festlegen und benennen. Anschliessend ist das Zweitgericht einzig in der Bemessung der Asperation zwischen der rechtskräftigen Grundstrafe und der noch auszusprechenden Strafe in seinem Ermessen frei, die rechtskräftige Grundstrafe darf nicht mehr verändert werden. Beim Zusammentreffen zweier Landesverweisungen nach Art. 66a StGB stützt sich das Bundesgericht auf die Rechtsprechung zu aArt. 55 StGB und hält fest, dass auch unter neuem Recht das Absorptionsprinp zur Anwendung gelangt. Die Anwendung des Kumulationsprinzip würde gegen das Verschlechterungsverbot verstossen und für eine analoge Anwendung von Art. 49 Abs. 2 StGB bleibe kein Raum mehr.
iusNet-StrafR-StrafPR 29.09.2020

Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zum Strafantragsrecht gegen Hausbesetzer

Rechtsprechung
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Die bisher geltende Rechtsprechung zum Strafantragsrecht gegen Hausbesetzer (Art. 186 StGB) wird präzisiert. In Fällen von fehlenden vertraglichen Beziehungen zwischen dem Täter und dem Geschädigten, stehen einem geschädigten Vermieter vertragliche Ansprüche nicht zur Verfügung, weshalb er nach Beendigung des Mietverhältnisses und bei fehlender Räumung der Mietsache gegenüber Dritten auf die Strafbestimmung nach Art. 186 StGB zurückgreifen kann.
iusNet StrafR-StrafPR 17.09.2020

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