Die Beschwerde gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch nach erfolgter Anordnung von Sicherheitshaft
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Anordnung von Sicherheitshaft durch das Zwangsmassnahmengericht die Möglichkeit zur Einreichung eines Rechtsmittels gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch aufhebt.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, was geschieht, wenn die Partei, die Berufung erklärt hat und an der Berufungsverhandlung zwingend teilnehmen muss, nicht gültig vorgeladen werden kann. Muss die Vorladung im Amtsblatt publiziert werden?
Das Bundegericht setzt sich mit der Frage auseinander, wer eine Parteistellung erhält in Entsiegelungsverfahren betreffend Daten, die auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind?
Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Kollusions- und zur Wiederholungsgefahr
Das Bundesgericht befasste sich (erneut) mit den Fragen, ob eine rein theoretische Kollusionsgefahr für die Anordnung von Untersuchungshaft ausreicht und ob für die Beurteilung der Schwere drohender Delikte einzig auf die abstrakte Strafdrohung bisheriger Vorstrafen abgestellt werden kann.
Wiederholungsgefahr aufgrund der laufenden Strafuntersuchung?
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, ob bei einem geständigen, aber nicht vorbestraften Beschuldigten, Wiederholungsgefahr angenommen werden kann.
Das Bundesgericht setzt sich mit den Gültigkeitsanforderungen eines Strafbefehls auseinander. Insbesondere wird darauf eingegangen, ob im Rahmen des Massengeschäfts ein Faksimile-Stempel die eigenhändige Unterschrift des Staatsanwaltes oder der Staatsanwältin ersetzen kann.
Die Fluchtgefahr trotz fortgeschrittenem Alter und angeschlagenem Gesundheitszustand der beschuldigten Person
Das Bundesgericht überprüft die Verlängerung von Sicherheitshaft und setzt sich insbesondere mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr auseinander. Dabei handelt es sich beim Beschwerdeführer um eine knapp 85-jährige Person mit angeschlagener gesundheitlichem Zustand. Die Beschwerde wird gutgeheissen und führt trotzdem nicht zu einer Haftentlassung.
Kann die persönliche und familiäre Situation eine Notstandslage darstellen, die eine Ausreise aus der Schweiz verunmöglicht und daher eine Verurteilung wegen rechtswidrigen Aufenthalts ausschliesst?
Schliessen bewilligte Hafturlaube das Vorliegen von Fluchtgefahr aus?
Dem Beschwerdeführer wurden im Strafvollzug Urlaube und Ausgänge bewilligt, gleichzeitig aber eine Entlassung aus der Haft wegen bestehender Fluchtgefahr verweigert.