Die Einvernahme eines ehemals Mitbeschuldigten als Zeuge?
Das Bundesgericht musste die Frage beantworten, ob ein ehemaliger Mitbeschuldigter, der im abgekürzten Verfahren rechtskräftig verurteilt worden war, als Zeuge anstatt als Auskunftsperson einvernommen werden darf.
Aktenentfernungsantrag 18 Monate nach deren Beschlagnahme
Der Beschwerdeführer beantragte die Aktenentfernung von rund 18 Monate zuvor beschlagnahmten Unterlagen und Daten aufgrund behaupteter Unverwertbarkeit.
Auch die Erstellung eines DNA-Profils muss verhältnismässig sein
Das Bundesgericht setzt sich mit dem (standardmässigen) Vorgehen der Staatsanwaltschaft betreffend erkennungsdienstlicher Erfassung, Probenahme und Erstellung eines DNA-Profils auseinander und hält die Voraussetzungen, wann diese Vorkehren getroffen werden dürfen fest.
Der stillschweigende Verzicht auf eine Konfrontation
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung in Bezug auf einen stillschweigenden Verzicht auf Ausübung des konventionsrechtlich geschützten Konfrontationsanspruchs. Weiter setzt es sich mit den Voraussetzungen der Rückversetzung in den Strafvollzug auseinander.
Dem Beschwerdeführer wurde der vorzeitige Strafantritt aufgrund des Vorliegens von Kollusionsgefahr verwehrt. Allerdings hatte das Bundesgericht diese Gefahr wenige Monate früher im gleichen Strafverfahren und bei gleicher Ausgangslage verneint. Was gilt nun?
Die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug dank zu vollziehender Ausschaffung
Darf die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug mit dem Vollzug einer Ausschaffung verknüpft werden oder handelt es sich dabei um eine unzulässige Bedingung für die bedingte Entlassung?