Führt die Anordnung einer Triage von gesiegelten Datenträgern zu einem «nicht wieder gutzumachenden Nachteil»?
Der Beschwerdeführer führt Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts, mittels welcher eine Triage von gesiegelten Mobiltelefonen angeordnet wurde.
Die Fristwahrung und die Beweislast der Zustellung einer Abholungseinladung bei der Einsprache gegen einen Strafbefehl
Wann ist mit der Zustellung eingeschriebener Postsendungen «zu rechnen»? Wer trägt die Beweislast dafür, dass die Abholungseinladung der Post in den Briefkasten gelegt wurde?
Kuss der Ehefrau gegen ihren Willen als sexuelle Belästigung?
Der Beschwerdeführer küsste seine Frau nach einem Streit auf den Mund, obwohl sie sich wegdrehte. Stellt ein solcher Kuss eine sexuelle Belästigung dar oder fehlt der sexuelle Charakter?
Die Gewährung der amtlichen Verteidigung im Ausstandsverfahren
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen auseinander, wann eine amtliche Verteidigung im Ausstandsverfahren zu gewähren ist. Ebenfalls hält es fest, wann prozessuale Fehler und richterliche Verfahrensfehler einen Ausstandsgrund eines einzelnen Richters darstellen.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Geltung des Anwaltsgeheimnisses im Rahmen eines Siegelungsverfahrens betreffend einer Unmenge an möglicherweise geheimnisgeschützten sichergestellten Daten eines Rechtsanwaltes auseinander.
Die Mitwirkungsobliegenheit beim Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege des Privatklägers
Das Bundesgericht wiederholt seine Rechtsprechung zur Mitwirkungsobliegenheit des Privatklägers beim Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtsprechung.
Handelt es sich um eine willkürliche antizipierte Beweiswürdigung, wenn ein geladener Zeuge nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint und der Sachverhalt festgestellt wird, ohne den Zeugen zum vierten Mal einzuvernehmen?
Das Bundesgericht hält erneut das Vorgehen fest, wann ein schriftliches Berufungsverfahren durchgeführt werden darf und welche zwingenden Voraussetzungen die Berufungsinstanzen dabei zu beachten haben.