Das Bundesgericht prüfte, ob vorliegend das Prognoseinstrument ("Dynamisches Risikoanalyse System, DyRiAS") richtig angewandt wurde. Auch stellte sich die Frage, ob die Rückfallgefahr korrekt eingeschätzt wurde.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Imams ab, der für Äusserungen in seiner Freitagspredigt von 2016 in der An'Nur-Moschee in Winterthur wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit verurteilt wurde.
Erfolgreiche Beschwerde gegen abgelehnte Beweisanträge
A. beantragte mehrfach die Sicherstellung diverser persönlicher Gegenstände und Unterlagen von (Ehemann) B. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Beweisantrag ab. Fraglich ist, ob A. überhaupt zur Beschwerde legitimiert ist und falls ja, ob diesem Antrag stattzugeben ist.
Das Kantonsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine für die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten erforderliche Katalogtat vorlag. Es verneinte dies. Jedoch wies es die Überwachungsergebnisse aus anderen Gründen nicht aus den Akten.
Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis (bis zu zehn Gramm) durch Jugendliche strafbar ist oder nicht. Bei Erwachsenen ist dies nicht strafbar.
Das Bundesgericht hat ein Schadenersatzbegehren des ehemaligen Bankers Oskar Holenweger gegen den Bund abgewiesen. Er machte widerrechtliches Handeln der Bundesanwaltschaft und der Bankenaufsicht geltend und forderte 16 Millionen Franken.
Das Bundesstrafgericht hat die gegen den Bundesanwalt, einen ehemaligen Leitenden Staatsanwalt des Bundes und einen Staatsanwalt des Bundes gestellten Ausstandsbegehren im Fallkomplex FIFA gutgeheissen.
Das Bundesgericht äussert sich vertieft zum Verhältnis der strafrechtlichen Landesverweisung von EU-Bürgern und dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU.